Stoppt die zwangsweise Verdrängung von Palästinensern in Ost-Jerusalem

Nahostpolitik

Society of St.Yves

Wir, die Unterzeichner, verurteilen Israels andauernde Politik von zwangsweiser Vertreibung von Palästinensern aus Ost-Jerusalem und der Westbank im Allgemeinen und der kürzlich versuchten Vertreibung der Ghaith-Sub-Laban-Familie aus ihrem Haus in der Altstadt Jerusalems im Besonderen. Die Familie hat nach israelischem Gesetz einen „geschützten Mieterstatus“ . Das bedeutet, dass solange sie weiter Miete zahlt, sollte sie nicht der Vertreibung ausgesetzt sein.

Die Gaith-Sub-Laban-Familie ist eine palästinensische Familie, die seit 1950 im Muslim-Viertel der Altstadt von Ost-Jerusalem gelebt hat. Israelische Siedler und israelische Sicherheitskräfte haben in diesem Jahr schon zweimal versucht, die Familie zu vertreiben, indem sie eine Vertreibungsorder vom israelischen Magistratsgericht zitierten. Die Vertreibungsorder gründet sich auf eine diskriminierende Eigentums-Politik, nach der israelisch jüdische Siedler Eigentum beanspruchen können, das ihnen angeblich schon vor 1948 gehörte. Doch ist es Palästinensern nicht erlaubt, ihren Besitz, den sie 1948 in Jerusalem verlassen mussten, zu beanspruchen – sie werden als „abwesend“ angesehen, selbst wenn sie noch in den besetzten Gebieten leben.

Außer der diskriminierenden Liegenschaftspolitik wendet Israel eine diskriminierende Haus- und Planungspolitik an, die auf freiwilliger und zwangsweiser Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung in Ost-Jerusalem und der Zone C der Westbank hinzielt und deshalb Planungs- und Baugenehmigungen verweigert. Es ist also das Bauen neuer Wohneinheiten auf Grund von natürlichem Wachstums der Gemeinschaften nicht erlaubt. Zur selben Zeit aber expandieren täglich Israels illegale Siedlungen. Außerdem ist es Palästinensern in Ostjerusalem und speziell in der Altstadt verboten, Reparaturen, einschließlich derer, die aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen nötig wären, zu machen. Dies steht im Kontrast zur Genehmigung jedes Erneuerungs- oder Bauwunsches, der von Seiten israelisch jüdischer Familien kommt.

Im Falle der Ghaith-Sub Laban-Familie unterstützte das Gericht Zeugenaussagen von Siedlern, die in diesem Fall Konfliktinteressen haben und dies als Beweis nehmen, um eine Entscheidung bezüglich der Vertreibung der Familie zu erreichen. Es muss betont werden, dass der Ghaith-Sub Laban-Fall kein Einzelfall ist. Das israelische Gerichtssystem und israelische Behörden haben ähnliche Methoden und Politik angewandt, um Dutzende von palästinensischen Familien aus der Altstadt und Vororten im besetzten Ost-Jerusalem zu vertreiben. Zwangsweise Vertreibung von Palästinensern, sei es durch Hauszerstörungen, Zwangsräumung oder andere diskriminierende Politik, die von Israel angewendet wird , um Palästinenser aus Ost-Jerusalem und der Zone C zu vertreiben, ist eine flagrante Verletzung von Israels Verpflichtung nach dem internationalen Gesetz und besonders nach seinen Verpflichtungen nach dem internationalen Menschenrechtsgesetz und dem internationalen humanitären Gesetz.

Palästinenser, die in der besetzten Westbank und Ost-Jerusalem leben, das illegal 1967 von Israel annektiert wurde , wird nach der Vierten Genfer Konvention, von der Israel ein state party (?) ist, der Status von „geschützten Personen“ gewährt. Außerdem verbietet Artikel 49 der Konvention streng den individuellen oder Massentransfer von geschützten Personen. Deshalb sollten Palästinenser in den oben genannten Gebieten vor Vertreibung geschützt sein.

Außerdem sind Zwangsvertreibungen und andere diskriminierende von Israel ausgeführte Methoden Verletzungen des Artikel 11(1) des internationalen Abkommens über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), des Rechtes von angemessener Unterkunft und des Artikels 17 des internationalen Abkommens über zivile und politische Rechte (ICCPR), die das Recht des Schutzes der Wohnung und Familie garantieren und zwar gegen willkürliche und ungesetzliche Störung. Beide Rechte sollten auf unterschiedsloser Basis garantiert werden, wie es im Artikel 2(2) des ICESCR und Artikel 2(1) des ICCPR heißt. Außerdem stellt die diskriminierende Art, mit der Palästinenser und in diesem Fall die Ghaith-Sub Laban-Familie vor Gericht behandelt wurde, eine Verletzung des Rechtes auf Zugang zu Gerechtigkeit nach Artikel 14(1) von ICCPR.

Wir rufen die israelischen Behörden auf, mit allen Akten zwangsweiser Vertreibung der Palästinenser aufzuhören, und sicher zu stellen, dass solche Verletzungen nicht wiederholt werden und dass frühere Opfer entsprechende Entschädigung und Abhilfe erhalten.

Unterzeichnet von Society of St. Yves – das katholische Zentrum für Menschenrechte

(dt. Ellen Rohlfs, 03.04.2015)