Zum gestern veröffentlichten EuGH-Urteil erklärt Botschafterin Dr. Daibes: „Das Urteil des EuGH ist eine längst überfällige Bestätigung universeller völkerrechtlicher Normen. Es ist weder eine Kampagne gegen den Staat Israel noch antisemitisch, sondern juristisch konsequent und schafft Klarheit und Transparenz für Verbraucher und Händler.
Die Kennzeichnung von Siedlungsprodukten basiert auf der gesetzlichen Verpflichtung aufgrund des völkerrechtlichen Status zu differenzieren: Denn die seit 1967 besetzten Gebiete sind völkerrechtlich nicht Teil des israelischen Hoheitsgebietes. Die in diesen Gebieten befindlichen israelischen Siedlungen sind ebenso völkerrechtswidrig. Mit der korrekten Herkunftsbezeichnung der Siedlungsprodukte können Verbraucher ihre Kaufentscheidung auch nach sozial-ethischen Gesichtspunkten fällen. Zudem wird der Siedlungspolitik als eines der Haupthindernisse für den Frieden und als Bedrohung für die Zwei-Staaten-Lösung langfristig die Grundlage entzogen.
Denn mit den Siedlungen gehen schwerste Menschenrechtsverletzungen an der indigenen palästinensischen Bevölkerung in den seit 1967 besetzten Gebieten einher. Landannexion, ökonomische Ausbeutung, Bewegungsbehinderungen, Verstöße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, Siedlergewalt sind rechtsstaatlich und politisch inakzeptabel…
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