Die Covid-19-Impfstoffe und Israels Verpflichtungen als Besatzungsmacht

Nahostpolitik

In all den Monaten der Pandemiebekämpfung ist Israel seiner Verantwortung als Besatzungsmacht gem. humanitärem Völkerrecht und Menschenrechten nicht nachgekommen und hat sogar die Arbeit des Staates Palästinas zur Bewältigung dieser einzigartigen Krise gezielt behindert.

Während die Internationale Gemeinschaft im vergangenen Jahr mit dem Ausbruch der Pandemie beschäftigt war, hat die israelische Regierung ihren Siedlungsbau und die Häuserzerstörungen insb. in Ost-Jerusalem und der besetzten Westbank derart vorangetrieben, dass ein neues Hoch erreicht wurde.

Die Verantwortung Israels gem. dem humanitären Völkerrecht ergibt sich zunächst aus dem Hagener Abkommen von 1907 Art. 43, indem die allgemeinen Verpflichtungen der Besatzungsmacht aufgeführt werden. Die Vierte Genfer Konvention ergänzt diesen Artikel (siehe Art. 55). Im Kommentar zu dieser wird auch die Verantwortung für die medizinische Versorgung erwähnt, die Medikamente und Impfstoffe umfassen. Art. 56 legt die Zuständigkeit der Besatzungsmacht für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung fest und verweist darauf, dass die Besatzungsmacht bei der Ausbreitung ansteckender Krankheiten mit nationalen und örtlichen Behörden zusammenarbeiten soll. Art. 59 enthält zudem die Verpflichtung, dass die Besatzungsmacht, die Hilfsprogramme für das besetzte Gebiet nicht behindern darf.
Auch gem. dem Internationalen Menschenrechtsgesetz ist Israel als Besatzungsmacht gegen der palästinensischen Bevölkerung und dem besetzten Territorium verpflichtet. Der Internationale Gerichtshof bestätigte dies in seinem Gutachten zum Mauerbau im Jahr 2004. In Art. 25.1 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist das Recht auf Gesundheit festgehalten. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) definiert das Recht auf höchstmögliche körperliche und geistige Gesundheit (Art. 12.1).

Israels Verpflichtungen ergeben sich auch aus den Osler Vereinbarungen von 1995, Annex II, Art. 17.6, wonach sich beide Seiten über Epidemien und ansteckende Krankheiten austauschen und bei deren Bekämpfung zusammenarbeiten sollen.

Situation der Palästinenser während der COVID-19-Pandem… 

Der komplette Beitrag mit Situationsberichten u.a. aus Gaza, Ost- Jerusalem sowie der Volltext des englischsprachigen NAD-Berichtes unter

http://palaestina.org/index.php?id=160&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1036&cHash=653d7f442b85c3f7b09308bf9f761e22

COVID-19 Vaccines and Israel’s Obligations as an Occupying Power

https://www.nad.ps/en/media-room/media-briefs/covid-19-vaccines-and-israels-obligations-occupying-power