Robert Barsocchini, 17.Juni 2015
Die Feststellung, dass Israel das Recht hat, sich selbst gegen Palästina zu verteidigen, läuft auf dasselbe hinaus, als wenn die Vereinigten Staaten von Amerika Kuba (die Teile Kubas, die die Vereinigten Staaten von Amerika nicht schon rechtswidrig besetzen und als Folterlager Guantánamo benutzen) annektieren, besetzen und beginnen würden, illegale Siedlungen zu errichten, und dann die Vereinigten Staaten von Amerika das Recht hätten, sich gegen Kubaner zu „verteidigen,“ die sich gegen diese Aggression zur Wehr setzen.
Jeder außer verblendeten Fundamentalisten und/oder hoffnungslos Korrupten würde über die Auffassung lachen, dass in einer solchen Situation ein Vorgehen der Vereinigten Staaten von Amerika gegen sich wehrende Kubaner „Verteidigung“ wäre. Gleichermaßen lacht die Welt über die Auffassung, dass Israel sich gegen die waffentechnisch weit unterlegenen Palästinenser „verteidigen“ kann, die sich der israelischen Aggression entgegenstellen.
Das Internationale Recht widerspiegelt die Dynamik dieser Situation mit gesundem Menschenverstand, den jedes Kind leicht verstehen und naturgemäß begreifen kann.
Die Professorin für Internationales Recht an der Universität Georgetown Noura Erakat erklärt die relevanten Regeln:
… wo bereits eine Okkupation besteht, steht das Recht, militärische Gewalt zur Wiederherstellung der Ordnung als Reaktion auf einen bewaffneten Angriff einzusetzen, im Gegensatz zu polizeilicher Gewalt dem besetzenden Staat nicht als Mittel zur Verfügung.
… das Recht auf Selbstverteidigung gemäß Internationalem Recht steht Israel seit 1957 in Bezug auf seinen Umgang mit realen oder angenommenen Bedrohungen, die aus der Bevölkerung der West Bank und des Gazastreifens kommen, nicht zur Verfügung.
Eine Besatzungsmacht kann militärische Gewalt als Selbstverteidigung in einem Territorium, für das sie als Besatzer die Verantwortung trägt, nicht rechtmäßig einsetzen…
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