Kommentar von Andreas Friedrich, 02.01.2026
Das zionistische Regime verkündete am 30.12.2025 die Aufhebung der bis dahin gültigen Registrierungen für 37 internationale Hilfsorganisationen in Gaza, dem Westjordanland und Israel selber.
Doch was genau steckt hinter dieser unrechtmäßigen Beschränkung humanitärer Hilfe?
Der jüdische Staat untergräbt mit diesem Schritt das völkerrechtlich festgeschriebene Recht der palästinensischen Bevölkerung auf humanitäre Unterstützung im Gaza, den Westbank, aber auch in Israel selber.
Des weiteren werden seitens der Besatzungsmacht durch die willkürlich verhängte Administrationsmaßnahmen die für die Palästinenser dringend benötigte humanitäre Unterstützung eingeschränkt und kontrolliert, d.h. bewusst und ganz gezielt verhindert.
Im Kern geht es dem zionistischen Regime darum, das Völkerrecht gegenüber den Palästinensern gezielt außer Kraft zu setzen und israelische, wie palästinensische Menschenrechtsorganisationen zu kriminalisieren, was mittlerweile aber auch für die internationale Hilfe gilt.
Als eine erste Reaktion haben die Außenministerien der Länder Frankreichs, Großbritannien, Japans, Kanadas, Dänemarks und fünf weiterer Staaten in einer gemeinsamen Stellungnahme den Schritt kritisiert und seine Rücknahme verlangt. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang ganz im Sinne der Besatzungsmacht Israel gehandelt und diese gemeinsame Stellungnahme daher nicht unterzeichnet.
Interessant ist auch, dass der internationale Gerichtshof in Den Haag in einem Gutachten vom 19. Juli 2024 erklärte, dass die Präsenz Israels als Besatzungsmacht im besetzten palästinensischen Gebiet illegal ist, was jedoch nicht für die humanitäre Arbeit, die vor Ort geleistet wird, gilt.
Die Bundesregierung muss daher ihren rechtlichen Verpflichtungen auch im Falle Israels und der schutzbedürftigen palästinensischen Bevölkerung nachkommen und sich entsprechend der bereits oben erwähnten Stellungnahme eindeutig positionieren und entsprechende Schritte einleiten.
