Menschen-Rechte und Völker-Rechte in Zeiten von Annexion

Nahostpolitik

Von Evelyn Hecht-Galinski, 27.05.2020

Es scheint, als ob deutsche Medien und deutsche Politiker immer wieder die Menschen-Rechte und das Völker-Recht für ihre Zwecke benutzen, so wie es ihnen gerade in den Kram passt. Es gibt tatsächlich nur ein Recht der Menschen auf Freiheit und Unversehrtheit, wie es auch im deutschen Grundgesetz steht. Einem Grundgesetz, das die beste Verfassung ist, die wir je hatten. Ja, dieses Verfassungsrecht gilt es zu verteidigen, und das schließt auch ein, dass wir Politiker und Medien kritisieren, wenn es um den „jüdischer Staat“ und dessen Umgang mit den Rechten des palästinensischen Volkes geht.

Mich treibt die Sorge um, wie derzeit in Deutschland dank eines verstärkten Drucks der jüdischen Interessenvertreter und der Israel-Lobby versucht wird, Einfluss zu nehmen auf das demokratische Klima in Deutschland, in dem der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, der Meinung ist, er könne kraft seines Amtes alle Israel-Kritiker zu ausgegrenzten Antisemiten machen.

„Ein armseliger Tropf“

Wie es scheint, hat Kleins Angriff auf den weltweit angesehenen Forscher Achille Mbembe ihn bloßgestellt als das, was er ist: „Ein armseliger Tropf“ ohne jedes Fachwissen uns Beweis seiner intellektuellen Hilflosigkeit, die sich allerdings sehr gut in die „Hasbara-Hass-Arbeit“ einfügt.

Klein ist kein unbeschriebenes Blatt und sammelte offensichtlich seine „Kolonial-Erfahrungen“ während seines diplomatischen Dienstes der BRD und amtlichen Stationierung in Kamerun.

Keinen „Alleinvertretungsanspruch“ auf eine Holocaust Erinnerungskultur

Mbembe greift zu Recht den deutschen „Alleinvertretungsanspruch“ auf eine Holocaust-Erinnerungskultur an, die heute, 75 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz und der Befreiung vom Faschismus, und 72 Jahre nach der Nakba, der einschneidenden Katastrophe für das palästinensische Volk, mehr als fraglich erscheint und zu Recht diskutiert und hinterfragt werden muss…

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