Von
Luz María De Stefano Zuloaga de Lenkait, Juristin und Diplomatin a.D., 22./23.09.2014
Nach dem Waffenstillstand vom 26. August liegt Gaza in Trümmern. Israel weigert sich, den Wiederaufbau als notwendige Reparation der verursachten Schäden zu übernehmen. Die Menschen dort haben natürlich keine Hoffnung, weil der Feind weiter auf der illegalen Besatzung beharrt und die Aufhebung der Gaza-Blockade verweigert. Verhandlungen am Rand der Hamas sind zwecklos. Hamas ist gerade diejenige palästinensische Seite, die der Regierung Israels die Stirn bietet, selbst wenn in enormem ungleichen Verhältnis. Hamas ist „das verheerende Werk des Feindes“, – Peter Münch (SZ, 19.5.) bezeichnet sie zutreffend, – das der Welt die wahre Gesicht Israels zeigt. In den siebziger Jahren war in Jerusalem allgemein zu hören, „die Israelis ins Meer werfen“ zu wollen. Heute hat sich bestimmt dieser generelle Wunsch durch gewachsenen Hass und Wut um ein immenses Vielfaches verstärkt.
Der Erhalt des Status Quo ist Israels Staatsdoktrin geworden, aber nicht nur unter der rechten Regierung von Premierminister Benjamin Netanjahu, wie Peter Münch es sieht, sondern auch unter allen früheren israelischen Regierungen seit 1967.
Professor Norman Paech erklärt das Problem des illegitimen unzulässigen Status Quo in seinem Artikel „Aufhebung der Besatzung“ in Junge Welt vom 13.8.14 . Hier auszugsweise als Zusammenfassung:
<< Zwei Legenden prägen die Berichterstattung und Kommentierung des neuesten Krieges gegen Gaza: Israel handele in Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts, und die Situation sei zwischen Israelis und Palästinensern so verfahren und aussichtslos, dass niemand eine Lösung dieser mörderischen Verklammerung wisse… Beide sind grundfalsch, haben sich aber durch ihre permanente Wiederholung tief in das allgemeine Bewusstsein der Öffentlichkeit eingraviert.
… Der Widerstand der Palästinenser (durch Hamas)… wird generell als Terror stigmatisiert, dem jede Rechtfertigung fehlt. Diesem Muster folgt nicht nur die US-amerikanische Administration, sondern auch fast alle europäischen Regierungen einschließlich der deutschen tun es…. auf der gleichen Stufe der Unantastbarkeit ist (dieses Musters) … (genauso) wie die Beschwörung des Existenzrechts Israels gelandet und nicht infrage gestellt. Doch die rechtliche Bewertung von Gewalt und Krieg ist eine ganz andere, wenn man die UN-Charta und das geltende Völkerrecht zugrunde legt.
Umfassende Blockade.
Nicht Palästina hält Israel besetzt, sondern umgekehrt Israel hält seit 1967 palästinensisches Territorium besetzt. Dies gilt auch für den Gazastreifen. …
Die Besatzung ist gleichwohl Ausgangspunkt aller Probleme und der Gewalt in dieser Region. … Die militärischen Interessen der Besatzung müssen auf die zivilen Bedürfnisse der Bevölkerung Rücksicht nehmen. Dafür hat die Zweite Genfer Konvention eine Reihe von Besatzungspflichten kodifiziert: … die Ansiedlung der eigenen Bevölkerung auf besetztem Gebiet ist ohne Ausnahme verboten. Eine oberflächliche Betrachtung der Besatzungspraxis der Israelis zeigt, dass sie keine dieser Pflichten erfüllt…
Besatzung ist darüber hinaus nur zeitlich begrenzt berechtigt, solange sie militärisch für die Sicherheit der Besatzungsmacht notwendig ist…. Für Israel hat sie sich im Laufe der Jahrzehnten allerdings von einer Bedingung für seine Sicherheit in eine Bedrohung verwandelt. Der UN-Sicherheitsrat, die Generalversammlung und der Internationale Gerichtshof in Den Haag haben sie wiederholt als völkerrechtswidrig bezeichnet und den Rückzug Israels gefordert. Schon lange gibt es keine rechtliche Grundlage mehr für die Besatzung. Der von der israelischen Regierung eingeführte und auch von der deutschen Regierung übernommene Begriff „Autonomiegebiete“ verschleiert gezielt den tatsächlichen und juristischen Status der besetzten Gebiete.
Israel hat sich hinsichtlich der palästinensischen Gebiete der Geltung der Genfer Konventionen entzogen. Der israelische Trick lautet, die Konventionen gelten nur zwischen Staaten, zu denen die besetzten Gebiete jedoch nicht gehören. So simpel dieser Trick, so falsch ist er. Er verdreht das Schutzziel der Konventionen, welches nicht die Staaten, sondern die Menschen sind, egal wo und in welcher gesellschaftlichen Organisation sie leben.
Bewaffneter Kampf.
Wer eine völkerrechtswidrige Besatzung aufrechterhält und seine Pflichten daraus nicht nur vernachlässigt, sondern grob verletzt, dem steht nicht das Recht auf Selbstverteidigung zu. Es gibt kein Recht auf Selbstverteidigung für eine Besatzungsmacht wie Israel, sondern nur die Verpflichtung, die Besatzung zu beenden. Es gibt kein Recht auf Selbstverteidigung für einen Aggressor. Für keinen Kriegsverbrecher, für keinen Täter gegen die Menschlichkeit gibt es Selbstverteidigung. Sie gehören einfach vor Gericht. Ist sich die deutsche Öffentlichkeit, ist sich die politische Führung darüber im Klaren? Gegenüber dem israelischen Besatzer gilt das Recht auf Selbstverteidigung, denn der Besatzer Israel wird zum Aggressor, indem Israel sich weigert die illegitime Okkupation zu beenden.
Die UN-Generalversammlung hat bereits 1974 die PLO als legitime Vertreterin des palästinensischen Volkes anerkannt durch die Resolutionen 3236 und 3327. Das bedeutete die Anerkennung des vollen Selbstbestimmungsrechts für das palästinensische Volk sowie das Recht, es mit allen Mitteln durchzusetzen. Schon damals erhielt die PLO einen Beobachterstatus bei der UNO, und der bewaffnete Kampf wurde als legitimes Mittel akzeptiert. Diese Rechte waren bereits den südafrikanischen Befreiungsbewegungen… zuerkannt worden.
Im Gegensatz zu den afrikanischen Völkern ist der Kolonialstatus der Palästinenser immer noch nicht aufgehoben – ihr Recht, ihre Befreiung auch mit militärischen Mitteln zu erkämpfen, aber ebenfalls nicht. Dieser Widerstand der Palästinenser ist genauso an das humanitäre Völkerrecht gebunden und verbietet den Angriff auf zivile Ziele. Die Raketen aus dem Gazastreifen sind daher ohne Zweifel völkerrechtswidrig. Sie machen auf Grund technischer Mängel oder durch programmierte Zielvorgaben keinen Unterschied zwischen militärischen und zivilen Zielen. Dagegen sich zu schützen, ist das selbstverständliche Recht der Israelis. Sie tun das offensichtlich äußerst effektiv mit ihrem Luftabwehrsystem. Israels Armee besitzt das Gewalt-Monopol, während die andere Seite – die Hamas mit den Palästinensern – über gar keine Armee, keine Marine, keine Luftwaffe, keine Flugabwehrraketensysteme, verfügt. Überhaupt nichts dergleichen. Null. Israels Krieg gegen den Gazastreifen ist absolut unverhältnismäßig und daher völkerrechtswidrig. … Der einzig mögliche Weg zu einer dauerhaften Friedenslösung, die auch über den nächsten Waffenstillstand hinaus hält, ist die Aufhebung der Besatzung. Ein Waffenstillstand ohne die Zusicherung, die Blockade zu beenden, verlängert den unerträglichen Zustand nur um weitere Jahre bis zum nächsten Ausbruch der Gewalt.
UN-Kommission – Internationale Untersuchung.
Die Vereinten Nationen haben am Montag 11.8.14 ein Experten-Gremium zur Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen im Gaza-Konflikt ernannt. Es soll seinen Bericht dem UN-Menschenrechtsrat bis kommenden März vorlegen. Israel lehnte das Vorhaben ab und sprach von einem „Scheingericht“. Die palästinensische Hamas dagegen begrüßte den Schritt. … Der Vorsitzende ist der kanadischen Völkerrechtler Schabas. … Er hatte unter anderem die israelische Militäroffensive im Januar 2009 scharf verurteilt. … Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sei sein „Favorit“ für ein Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Mehr als 2.100 Palästinenser sind bei den israelischen Luftangriffen in den vergangenen Wochen getötet worden. … Der Auftrag der dreiköpfige Kommission lautet, „alle Verletzungen von humanitären Völkerrecht und Menschenrechte in den besetzten Gebieten inklusive Ost-Jerusalem, insbesondere im besetzen Gazastreifen im Kontext der militärischen Operationen seit dem 13. Juni zu untersuchen“. Das allein bewirkt noch nichts, wie wir aus den Erfahrungen mit dem Bericht der Goldstone-Kommission 2009 wissen. Seine zahlreichen Empfehlungen, unter anderem den Bericht offiziell an den Ankläger des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) weiterzuleiten, sind alle ohne Folgen geblieben. … Die Kommission wird ihre Arbeit allerdings aufnehmen und bis zum 15. März 2015 ihren Bericht vorlegen. Aber auch dieser wird den Palästinensern nur helfen, wenn sie ihre Sache selbst in die Hände nehmen.
Gespräche zwischen Vertretern Israels und der palästinensischen Hamas in Kairo sind gescheitert. Israels Regierung … wird die Blockade gegen Gaza nicht aufheben. Gaza bleibt ein Gefängnis wie bisher und Israel ihr gnadenloser Wärter. Das nur deswegen, weil die Regierungen der USA und der EU-Staaten ihre Werte von Freiheit und Menschenwürde, (die sie zwar hoch hinaus posaunen), nicht wagen, sie auch nach Israel zu bringen… ob Doppelmoral, Zynismus, Feigheit oder kriminelle Kumpanei, das jahrzehntelange Versagen der Regierungen, in dieser uns so naheliegenden Region auch nur einfache Bedingungen des Friedens und der Menschlichkeit einzurichten, (hat) offensichtlich mit der verkommenden Verfassung dieser Wertegesellschaft selbst zu tun. (Aus dem Artikel „Wer hilft Gaza? von Norman Paech, Junge Welt vom 21.8.14)
Unverschämt will die Netanhajus Regierung die „Entmilitarisierung Gazas“ erreichen, während er die weitere Militarisierung Israels vorantreibt.
Was bleibt den Palästinensern?
Vor Gericht ziehen.
Seit Monaten drängen internationale und palästinensische Initiativen, dem IStGH beizutreten, das Römische Statut zu unterzeichnen und die Verantwortlichen der israelischen Regierung und Armee vor Gericht zu ziehen. Die Indizien für schwere Kriegsverbrechen sind übersehbar. Die UNO zählt über 2.000 Tote. Bei den Angriffen … wurden ganze Familien getötet. Mehr als 10.000 Palästinenser sind verwundet worden, davon über 1500 Kinder. Drei Viertel der Opfer sollen Zivilisten sein… Ein klarer Fall für den hohen Strafgerichtshof. Doch die USA stehen auch hier hinter Israel, das diesen Schritt vehement ablehnt. Denn sie wissen, dass der IStGH „wirklich eine echte Bedrohung für Israel ist“, wie es die UN-Botschafterin der USA, Samantha Power, ausdrückte. Deutschland und Frankreich begründen ihre Ablehnung mit dem albernen Argument, dass die Einschaltung des Gerichts die „Verhandlungen über den endgültigen Status“ Palästinas im Rahmen einer Zweistaatenlösung torpedieren könnte, (als ob) dieses Wahngebilde überhaupt noch einen Realitätsgehalt hätte.
2009 hatte Abbas den Beitritt zum Römischen Statut schon einmal versucht. Er scheiterte am Generalankläger Luis Moreno-Ocampo. … Die Anerkennung Palästinas als Beobachterstaat ohne Mitgliedsstatus durch die UN-Generalversammlung am 29.November 2012 änderte die Situation jedoch, so dass Moreno-Ocampo – heute nicht mehr beim IStGH – die Chancen für Palästina, dem Status beizutreten, jetzt positiv einschätzt. Die neue Anklägerin – eine Afrikanerin – könnte die Untersuchungen auch ohne erneuten Antrag der Palästinenser aufnehmen.
Doch es gibt ein weiteres Hindernis. Israel hat den Beitritt zum Gericht immer abgelehnt und wird zweifelsohne nicht bei der Untersuchung des Kriegsgeschehens kooperieren. Haftbefehle werden keine Wirkung zeigen. Israel wird anzuklagende Politiker oder Militärs nicht ausliefern. Abbas steht unter mächtigem Druck der USA und fürchtet nicht zu Unrecht die Drohungen der israelischen Regierung, die Einbehaltung der Steuern und Zölle oder offizielle Annexion weiteren palästinensischen Territoriums, sollte sich die Palästina-Administration zu einem erneuten Antrag entschließen. Jede Maßnahme der israelischen Regierung, mag sie noch so aggressiv und rechtswidrig sein, wird sie aber die Unterstützung des US-Kongresses finden, dem sich die europäischen Regierungen ohnehin unterwerfen.
Mauer der Immunität.
Ein kurzer Blick des IStGH seit 2000 begründet alle diese Befürchtungen. Er hat nie seinen im Römischen Statut verankerten Anspruch einlösen können, eine unparteiische, faire und überparteilich neutrale Gerichtsbarkeit ohne Ansehen der Person und ihrer politischen Position praktizieren. Seine Spruchpraxis ist eine Siegerjustiz geblieben. Ausschließlich afrikanische Täter haben sich vor dem Gerichtshof verantworten müssen. Keiner der (westlichen) Verantwortlichen der großen Kriege gegen Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen, (Syrien) oder Gaza ist zur Rechenschaft gezogen worden.
Das Gericht muss dazu gezwungen werden, die Mauer der Immunität erst zu durchbrechen, die sich um die politischen und militärischen Führer der notorischen Siegerstaaten gebildet hat. … Mit der Untersuchung und Offenlegung schwerer Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit… erfüllt das Gericht bereits eine wichtige Funktion zur Klärung der Vorwürfe und Dokumentation der Fakten, selbst wenn es nicht zu einer Verurteilung der Täter kommt.
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Die Einschaltung des IStGH könnte nach den Worten des ehemaligen Sonderbeauftragter der UNO für die besetzten Gebiete, Richard Falk, dazu führen, dass der Gerichtshof doch stärker herausgefordert wird, „schließlich doch das geopolitische Veto zu überwinden, welches bis jetzt die strafrechtliche Verantwortlichkeit in dem engen Kreis der „Siegerjustiz“ begrenzt hält und deshalb den Völkern der Welt nur ein von Macht belastetes und voreingenommenes Bild der Justiz liefert“.>>
Eine Anzeige, eine Anklage gegen Israel und die USA wegen wiederholter Anstiftung zum Krieg, Komplizenschaft oder Begünstigung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist längst fällig und begründet.
Ein Exempel von Gerechtigkeits- , Gerichtbarkeitssinn und Entschlossenheit statuiert die Kommunistische Partei Chiles:
<Der Abgeordnete der Kommunistischen Partei Chiles, Hugo Gutiérrez, hat bei der chilenischen Justiz Klage gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Streifen eingereicht. Die Menschheit sei betroffen von den Verbrechen, die in Gaza begangen werden und „wir können nicht gleichgültig bleiben angesichts dessen, was dort geschieht“, sagte Gutiérrez zur Begründung.
Der Parlamentarier, der von Angehörigen der palästinensischen Föderation Chiles zum Justizpalast begleitet wurde, verurteilte „energisch“ die israelischen Angriffe im Gaza-Streifen, bei denen bereits mehr als 2.000 Menschen getötet wurden, meist unbewaffnete Zivilisten.
Gutiérrez führte aus, dass verschiedene internationale Institutionen, einschließlich der Vereinten Nationen, festgestellt hätten, dass die Bombardierungen gegen die Zivilbevölkerung in Gaza Verbrechen gegen die Menschlichkeit seien.
„Die Zeiten haben sich geändert, niemand kann Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen und denken, dass er dafür nicht zur Verantwortung gezogen wird.“ Dies habe ihn dazu gebracht, das Prinzip der „universellen Gerichtsbarkeit“ für diese Straftaten einzufordern. Er habe bei Gericht die Eröffnung einer strafrechtlichen Verfolgung der Verbrechen des Staates Israel beantragt, „die auf die Vernichtung der Palästinenser abzielen“, fügte der KP-Abgeordnete hinzu.
Israel habe „leider den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkannt“ und könne daher von diesem Gericht nicht belangt werden. Deshalb sei die Entscheidung für die universelle Gerichtsbarkeit getroffen worden, die überall Gültigkeit habe.
Diesem Prinzip sei auch Spanien gefolgt, um den chilenischen Diktator Augusto Pinochet strafrechtlich zu belangen, als er in London war. Israel selbst habe es ebenfalls angewandt, um den deutschen Faschisten Adolf Eichmann in Argentinien festzunehmen und vor Gericht zu bringen, so Gutiérrez.> (TeleSUR, 25.8.)
Die israelische Gerichtsbarkeit müsste sich gegen die Verantwortungsträger einsetzen, um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu klären. Die chilenische Justiz reagierte endlich als der General Pinochet in London verhaftet wurde und einen Prozess gegen ihn initiierte. Dasselbe sollte die israelische Justiz gegen Benjamin Netanjahu und andere tun.
Mit diesem Stand der Dinge muss sich der Journalist Peter Münch befassen, anstatt sich Illusionen über faule Kompromisse mit einer israelischen Regierung hinzugeben, die schamlos ihr wahres Gesicht zeigt und mit allen Brücken zur Zivilisation gebrochen hat. Verhandlungen mit Kriminellen führen zu nichts. Solche Kriminellen und ihre Komplizen sind strafrechtlich zu verfolgen und vor Gericht zu bringen.