Anlässlich der heutigen Abstimmung im Bundestag erklärt Botschafterin Dr. Daibes:
„Die israelischen Pläne zur Annexion von bis zu 30% des palästinensischen Territoriums sind ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht, das jeden Gebietserwerb durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt gem. der UN-Charta verbietet. Diese Pläne entstanden nicht aus einem Vakuum heraus. Sie sind Teil eines bestehenden israelischen Kolonialprojektes, das in den letzten Jahrzehnten mit dem Ziel, die Souveränität über das gesamte Palästina auszuweiten, unerbittlich vorangetrieben wurde und trotz seiner offensichtlichen Illegalität bis heute weithin toleriert wird.
Mit Ausnahme von Israel und den USA besteht im Einklang mit internationalem Recht auch internationaler Konsens über die Völkerrechtswidrigkeit der israelischen Siedlungs- und Annexionspolitik. Daher ist die Verpflichtung der Internationalen Staatengemeinschaft zum Handeln keine Entscheidung des Ermessens. Sie ist eine gesetzliche Pflicht, die auf internationalem Recht gründet, wie zuletzt von der UN-Res. 2334 (2016) bestätigt: Änderungen in den Grenzen von 1967 dürfen nicht anerkannt und zwischen israelischem Staatsgebiet und besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Ost-Jerusalem muss differenziert werden…
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