Von Evelyn Hecht-Galinski, 01.11.2022
Durch die Verschärfung des Strafrechts für „Volksverhetzung“, wurde bei Nacht und Nebel dem Paragrafen 130 ein Absatz 5 hinzugefügt und durch den Deutschen Bundestag gepeitscht, der – wie es scheint – hauptsächlich dazu dienen soll, die Leugnung und Verharmlosung von „russischen“ Kriegsverbrechen in der Ukraine unter Strafe zu stellen. Damit ist die „Holocaustleugnung“ und die „Leugnung (angeblicher) russischer Kriegsverbrechen“ auf eine Stufe gestellt! Während „Nakba-Leugnung“ kein Thema in deutscher Politik und Medien ist. Alles genau nach Selenskyjs Willen, der sich erdreistete, den Kampf seines Landes gegen Russland mit dem Widerstand gegen die Deutschen im Zweiten Weltkrieg zu vergleichen. So falsch und unerträglich wie seine täglichen Videobotschaften, die von deutschen Medien begierig verbreitet werden. Während RT gesperrt wurde und russische Verlautbarungen so gut wie keine Verbreitung finden…
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