Die Entscheidung der Vorprüfkammer des IStGH zur territorialen Zuständigkeit in Palästina hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Während einige Staaten, darunter auch Mitglieder des Römischen Statuts diese kritisieren, begrüßten der Staat Palästina und der überwiegende Teil der Internationalen Staatengemeinschaft diese Entscheidung. In den nachfolgenden FAQ erläutern wir den Weg Palästinas zum IStGH, gehen auf die ablehnenden Äußerungen ein und erklären die palästinensische Position.
Wie kam es zu dieser Entscheidung?
Mit der Nakba 1948 begann das Leid des palästinensischen Volkes, das bis heute andauert. In der seit 1967 bestehenden Militärbesatzung Israels nahmen die Rechtsverletzungen in ungeheurem Ausmaß zu: Dazu gehören die völkerrechtswidrige Siedlungspolitik mit Vertreibungen und Zwangsumsiedlungen, der Bau der Apartheidmauer, die Kriege gegen den Gaza-Streifen und die außergerichtlichen Tötungen, wie bspw. während des „Großen Marsches der Rückkehr“ im Jahr 2018. Für all diese Verbrechen ist bis heute niemand zur Verantwortung gezogen worden. Denn die Besatzungsmacht Israel hat keine Maßnahmen ergriffen, um diese aufzuklären und Täter vor Gericht zu stellen. Der IStGH als internationales UN-Gremium ist der letzte Weg, um Rechenschaftspflicht zu fordern und die Straflosigkeit zu beenden.
Der Staat Palästina hat seit 2012 den Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen inne. Dem IStGH ist Palästina im Januar 2015 beigetreten, hat das Römische Statut ratifiziert und eine Voruntersuchung zu Kriegsverbrechen in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten beantragt. Im Dezember 2019 erklärte Chefanklägerin Fatouh Bensouda, dass die Ermittlungen zu den Kriegsverbrechen gerechtfertigt sind und forderte zunächst eine richterliche Entscheidung über die Zuständigkeit des IStGH. Eine dreiköpfige Vorprüfkammer bestätigte am 05.02.2021 die territoriale Zuständigkeit des Gerichts.
Grundsätzlich war die Chefanklägerin nicht verpflichtet, eine Entscheidung zur Zuständigkeit des Gerichts einzuholen. Jedoch entschied sie sich dafür, um rechtliche Hindernisse oder Einwände während des Prozesses zu vermeiden. Einige Staaten, darunter auch Deutschland kritisierten die Entscheidung mit der Begründung der fehlenden Staatlichkeit. Die meisten Staaten in der Welt begrüßten jedoch die Entscheidung, so wie der Staat Palästina auch, der als Mitglied des Römischen Status seine Unterstützung für die Unabhängigkeit des IStGH noch einmal bekräftigte. Mit diesem Urteil ist der Weg frei für Ermittlungsverfahren zu israelischen Kriegsverbrechen und Gräueltaten.
Was beinhaltet die Entscheidung?
Die Entscheidung der Vorprüfkammer (60 Seiten) kam etwa ein Jahr nachdem die Chefanklägerin Fatou Bensouda diese mit der Prüfung der Zuständigkeit beauftragt hatte. Am 22. Januar 2020 hatte die Chefanklägerin die Vorprüfkammer gem. Art. 19 (3) des Römischen Statuts aufgefordert, die Zuständigkeit des Gerichtes hinsichtlich des gesamten Gebietes des Staates Palästina, Westbank, Ost-Jerusalem und Gaza zu bestätigen…
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