Flagrante Verletzung des Völkerrechts durch die FAZ

Nahostpolitik

Kopie dieser Beschwerde an das Auswärtige Amt

Von Dr. Izzeddin Musa, 23.12.2015

Sehr geehrte Damen und Herren von der FAZ-Redaktion,

dass der Staat Israel sich über das Völkerrecht, über Menschenrechte und über internationale Normen stellt, ist fast allen bekannt. Aber, dass deutsche Medien diesem Beispiel folgen, wenn es um den Staat Israel geht, ist uns zunächst einmal fremd. Die FAZ ist ein lebendiges Beispiel für dieses unverschämte Verhalten. Sie geht sogar soweit, dass sie versucht, besetzte palästinensische Gebiete, hier Bethlehem, Israel zuzuschlagen. Die Ankündigung vom gestrigen Tag, dem 19.12.2015, ist so ein Beispiel:

Israel Keine fröhlichen Weihnachten in Bethlehem

Mit dieser Aussage stellt sich die FAZ über das Völkerrecht. Zu Ihrer Kenntnisnahme: Bethlehem liegt, ob Sie wollen oder nicht, immer noch in den von Israel besetzten Gebieten, eben als „Occupied Territories„, die von der Völkergemeinschaft als solche definiert worden sind. Als Deutsch-Palästinenser, der seit fast 60 Jahren hier ansässig ist, bin ich höchst empört über Ihre Leichtfertigkeit, die mit nichts zu entschuldigen ist.

Filmclip

Mit dieser Aussage stellen Sie sich, wie oben erwähnt, über das Völkerrecht. Es ist unerträglich, wenn Sie eigenmächtig und nach Gutdünken handeln und versuchen, bewusst oder aus Ignoranz, besetzte palästinensische Gebiete Israel zuzuschlagen. Dieses Verhalten ist mit internationalem Recht nicht kompatibel, daher inakzeptabel und mit Nachdruck zurück zu weisen.

In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass das ZDF denselben Fehler begangen hat, jedoch nach dem Protest, unverzüglich richtig gestellt und öffentlich korrigiert hat.

http://www.heute.de/zdf-in-eigener-sache-korrekturen-37527168.html

In der Hoffnung, Sie werden dem Beispiel folgen, fordere ich Sie hiermit auf, diese falsche Behauptung, Bethlehem gehöre zu Israel, unverzüglich öffentlich klar zu stellen und zu korrigieren. Wegen der Dringlichkeit, erwarte ich eine sofortige Stellungnahme, dass die Klarstellung sofort erfolgen wird. Andernfalls werde ich juristischen Beistand in Anspruch nehmen.

CC an: Auswärtiges Amt

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Izzeddin Musa