IGH erklärt israelische Okkupation für illegal

Nahostpolitik

Jeremy Hammond, 21.07.2024

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat gestern sein Gutachten in einem Fall veröffentlicht, in dem es um die rechtlichen Folgen der israelischen Besetzung palästinensischer Gebiete geht. Er entschied, dass Israels anhaltende Besatzung und diskriminierende Politik keine rechtliche Rechtfertigung haben und daher gegen das Völkerrecht verstoßen.

Der IGH hatte bereits 2004 entschieden, dass der gesamte Gazastreifen und das Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, nach dem Völkerrecht weiterhin „besetzte Gebiete“ sind und dass daher das israelische Siedlungsregime und die von Israel errichtete Trennmauer im Westjordanland illegal sind.

In dieser früheren Entscheidung bestätigte der IGH, der auch als Weltgerichtshof bekannt ist, „die Rechtswidrigkeit von Gebietserwerb durch Androhung oder Anwendung von Gewalt“.

Dies ist ein Grundsatz des Internationalen Rechts, der in der Resolution 242 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (UN) vom 22. November 1967 hervorgehoben wurde, die Israel nach dem „Sechstagekrieg“ im Juni rechtlich dazu verpflichtete, seine Streitkräfte auf die Waffenstillstandslinien zurückzuziehen, die 1949 gezogen wurden, nachdem die zionistischen Streitkräfte den „jüdischen Staat“ Israel durch die ethnische Säuberung des größten Teils der arabischen Bevölkerung aus ihren Häusern in Palästina gegründet hatten. 

Die Entscheidung des IGH in diesem neueren Fall geht über das Urteil von 2004 hinaus, indem sie zu dem Schluss kommt, dass die anhaltende Besetzung palästinensischer Gebiete durch Israel selbst illegal ist.

Bei dem IGH-Fall handelt es sich offiziell um eine Untersuchung der „Rechtlichen Konsequenzen aus der Politik und den Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem“, die das Gericht auf Ersuchen der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) im Dezember 2022 eröffnet hat.

Dieser Fall ist getrennt von einem anhängigen Fall, der am 29. Dezember 2023 von der Regierung Südafrikas vor den IGH gebracht wurde. Darin wird Israel beschuldigt, wegen seiner seit Oktober 2023 andauernden mörderischen Militäroperation im Gazastreifen gegen die Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 (oder die Völkermordkonvention) verstoßen zu haben.

Die US-Regierung unter Präsident Joe Biden hat ebenfalls gegen die Völkermordkonvention verstoßen, da sie sich an Israels Völkermord beteiligt.

Am 26. Januar 2024 entschied der IGH, dass Israel im Gazastreifen einen glaubhaften Völkermord begeht, und forderte Israel auf, seinen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention nachzukommen; am 24. Mai erließ das Gericht zusätzliche vorläufige Maßnahmen, mit denen Israel aufgefordert wurde, seine Militäroperation in der Stadt Rafah im Gazastreifen einzustellen.

Wie schon bei der Entscheidung vom Januar ignorierte Israel auch am 24. Mai die Anordnung des IGH.

Während der IGH ein UN-Gremium ist, das nicht befugt ist, seine Urteile zu vollstrecken, hat der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), eines separaten Gremiums in Den Haag in den Niederlanden, das 1998 durch das Römische Statut unabhängig von den Vereinten Nationen eingerichtet wurde, gleichzeitig Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ beantragt.

In seinem gestern veröffentlichten Urteil stellte der IGH fest, dass Israels anhaltende Besetzung des Gazastreifens und des Westjordanlands, einschließlich Ostjerusalems, „rechtswidrig“ ist und dass Israel daher nach Internationalem Recht verpflichtet ist, seine Besetzung „so schnell wie möglich“ zu beenden.

Unter Bekräftigung seines Gutachtens von 2004 entschied der IGH, dass Israel „verpflichtet ist, alle neuen Siedlungsaktivitäten unverzüglich einzustellen und alle Siedler aus den besetzten palästinensischen Gebieten zu evakuieren“.

Darüber hinaus ist Israel verpflichtet, „den Schaden zu ersetzen, der allen betroffenen natürlichen oder juristischen Personen in den besetzten palästinensischen Gebieten entstanden ist“.

Der IGH betonte auch die rechtliche Verpflichtung der UN-Mitgliedsstaaten, sich nicht an der illegalen israelischen Besetzung mitschuldig zu machen.

Dies gilt für die US-Regierung, die seit langem eine Politik der Unterstützung der israelischen Verbrechen gegen die Palästinenser verfolgt, unter anderem durch den von den USA geführten so genannten „Friedensprozess“, der stets darauf abzielte, die Umsetzung der Zweistaatenlösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt zu blockieren.

Das Ziel des „Friedensprozesses“, das auf der Ablehnung des Völkerrechts beruhte, ist nicht zu verwechseln mit der Zweistaatenlösung, die auf der Anwendbarkeit des Völkerrechts auf den Konflikt beruht.

Ein weiteres Beispiel für die Mitschuld der USA an Israels Verstößen gegen das Völkerrecht ist die Verlegung der US-Botschaft durch die Regierung Trump von Tel Aviv in das besetzte Jerusalem im Jahr 2017, was einen Verstoß gegen die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats darstellt, die es den UN-Mitgliedstaaten verbieten, Maßnahmen zu ergreifen, die die Rechte der Palästinenser in den besetzten Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, beeinträchtigen.

Für alle, denen Frieden und Gerechtigkeit am Herzen liegen, ist das zwar eine begrüßenswerte Entwicklung, doch ist es bedauerlich, dass es bis Juli 2024 gedauert hat, bis die höchste amtierende Instanz der Welt, die sich mit Fragen des Völkerrechts befasst, die Öffentlichkeit ausdrücklich darüber informiert hat, dass Israel rechtlich verpflichtet ist, sein Militär unverzüglich aus dem Gazastreifen und dem Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem, abzuziehen.

Quelle: http://www.antikrieg.com