Von Arn Strohmeyer, 11.12.2017
Es ist schon paradox, dass ausgerechnet ein Politiker der Grünen, einer Partei also, die neben der Umwelt vor allem auch die Menschen- und Bürgerrechte in ihr Programm geschrieben hat (und zu den Menschenrechten gehört auch das Völkerrecht), von all dem nichts wissen will und historisch zu einer abenteuerlichen Beweisführung greift, um Israels Unrechtspolitik und Trumps völkerrechtswidrigen Schritt zu rechtfertigen.
Dr. Hermann Kuhn ist kein deutscher Polit-Promi, er ist eine Bremer Lokalgröße, saß für die Grünen im Landesparlament, der Bremischen Bürgerschaft, ist Vorsitzendender der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) in der Hansestadt und Schatzmeister dieser Organisation auf Bundesebene. Aber als Chef der Bremer DIG hat er doch einen gewissen Einfluss. Vor allem die Bremer Medien kontaktieren ihn oft, wenn es um jüdische Probleme oder um Israel geht; dass die Kritiker der israelischen Politik dabei nie zu Wort kommen, versteht sich dabei von selbst, zu groß ist die Angst vor dem Antisemitismus-Vorwurf,
Nun muss man nicht jedes Wort von Hermann Kuhn kommentieren und auf die Goldwaage legen, man kennt seine Position, die mit der offiziellen israelischen Position immer völlig identisch ist, aber die Jerusalem-Frage ist von so großer Bedeutung, dass man auf seine Aussage doch antworten muss, zumal sie sicher typisch für die Position der DIGs in Deutschland ist. Aufschlussreich an Kuhns Einstellung ist auch, dass sie im Widerspruch zur Haltung fast aller deutschen Medien und sogar zu der der Bundesregierung steht, die Trumps Coup kritisieren oder sogar verurteilen.
Kuhn geht in seiner Stellungnahme zu Trumps Vorstoß auf die historischen „Fakten“ ein, um mit ihnen die israelische Position in der Jerusalem -Frage zu rechtfertigen. Er behauptet, dass Jordanien den im UN-Teilungsbeschluss vom November 1947 vorgesehenen Sonderstatus für Jerusalem durch sein militärisches Eingreifen 1948 zerstört habe. Die jordanische Armee habe in der Altstadt von Jerusalem Synagogen zerstört, die Juden vertrieben und alles getan, um Jerusalem zu erobern. Er schreibt wörtlich: „Das haben die Israelis unter großen Opfern verhindert; in den folgenden Kriegen, die ihnen aufgezwungen wurden, haben sie ganz Jerusalem unter ihre Kontrolle gebracht – hauptsächlich aus Gründen militärischer Sicherheit und um nach dem Vertreibungsunrecht den Zugang zur Klagemauer zu sichern.“
Es ist schon abenteuerlich, wie hier der wirkliche historische Ablauf der Ereignisse auf den Kopf gestellt wird! Er sah so aus: Es war nach dem für die Araber sehr nachteiligen UNO-Teilungsbeschluss zu Unruhen unter der arabischen Bevölkerung gekommen. Die zionistischen Streitkräfte der Hagana sowie die Untergrundgruppen Irgun und Sterngruppe gingen daraufhin sehr schnell zu militärischen Gegenaktionen über. Für die jüdischen Gruppen galt der von der politischen und militärischen Führung am 10. März 1948 beschlossene Plan Dalet, der besagte, dass palästinensische Dörfer zu zerstören seien (durch Inbrandsetzen, Sprengen und Verminung der Trümmer) und die Bevölkerung zu vertreiben sei.
Im April 1948 begannen die jüdischen Truppen, Jerusalem anzugreifen – zuerst den Stadtteil Shaykh Jarrah. Der Befehl lautete: „Das Viertel besetzen und alle Häuser zerstören!“ Dass dies nicht sofort in die Tat umgesetzt wurde, war dem Eingreifen der Briten zu verdanken. Die zionistischen Truppen nahmen nun aber die anderen Stadtteile Jerusalems unter Beschuss, die Stadt wurde regelrecht belagert, auch die Altstadt, in der 2000 Juden, aber auch viele Christen und Moslems lebten, die dorthin geflüchtet waren. In den von den zionistischen Verbänden angegriffenen Stadtteilen kam es zu schweren Übergriffen, auch zu Plünderungen. Viele Häuser wurden zerstört, andere direkt von Juden übernommen.
In dieser Zeit (am 9. April 1948) verübte die Irgun unter ihrem Anführer Menachem Begin auch das Massaker von Deir Yassin (ein Dorf in der Nähe Jerusalems), bei dem nach Angaben des Roten Kreuzes etwa 250 Palästinenser ermordet wurden. Das Massaker verfolgte vor allem die Absicht, die Palästinenser in Panik zu versetzen und sie zur Flucht zu veranlassen. Erst am 19. Mai 1948 rückte die jordanische Armee [die Arabische Legion] in Jerusalem ein. Die zionistischen Streitkräfte zerstörten so gut wie alle 41 arabischen Dörfer in dem Teil des Distrikts von Jerusalem, den sie eroberten und vertrieben 60 000 Araber aus West-Jerusalem und seiner Umgebung.
In ganz Palästina sind zwischen dem 30. März und dem 15. Mai 1948 etwa 200 palästinensische Ortschaften besetzt und ihre Einwohner vertrieben worden. Das ist ein klarer Beleg dafür, dass der israelische Mythos nicht der Wahrheit entspricht, dass die Araber „freiwillig“ geflüchtet sind. Das alles geschah, bevor ein einziger arabischer Soldat palästinensischen Boden betreten hat. Dass Israel Jerusalem aus „Gründen der Sicherheit und um nach dem Vertreibungsunrecht den Zugang zu Klagemauer zu sichern“, erobert hat, gehört auch ins Reich der Fabel. Denn einmal hatte Jerusalem natürlich aus der Bibel abgeleitete hohe symbolische Bedeutung für die Juden. Zum anderen hat Ben Gurion immer wieder betont, dass man mindestens 90 Prozent von Palästina in jüdischen Besitz bringen müsse, um einen lebensfähigen Staat zu errichten. Und dazu gehörte natürlich auch Jerusalem.
Auch Kuhns Aussage, dass den „Israelis die folgenden Kriege aufgezwungen“ worden seien und dass sie deshalb Jerusalem unter ihre Kontrolle gebracht hätten, ist historisch längst widerlegt. Der erste Krieg, den der junge Staat Israel führte, war der gemeinsame Angriff mit Frankreich und Großbritannien 1956 auf Ägypten (der sogenannte „Suezkrieg). Nichts an diesem Überfall auf das Nachbarland war „aufgezwungen“. Auch der Krieg von 1967 (dem „Sechs-Tage-Krieg“, in dem Israel das Westjordanland, den Gazastreifen und die Golanhöhen eroberte) war nicht „aufgezwungen“, wie die Aussagen führender israelischer Militärs und Politiker bezeugen.
So erklärte der spätere israelische Ministerpräsident Menachem Begin nach dem Krieg: „Im Juni 1967 hatten wir die Wahl: Die Tatsache, dass das ägyptische Heer sich auf dem Sinai versammelt hatte, zeigte keineswegs, dass Nasser wirklich im Begriff war, uns anzugreifen. Wir müssen schon ehrlich zu uns selbst sein. Wir waren es, die entschieden haben, ihn anzugreifen.“ (The New York Times 21. August 1982) Der israelische General Matti Peled sagte: „Die These, der zufolge im Juni 1967 der Genozid über unseren Häuptern schwebte und dass Israel um sein physisches Überleben kämpfte, war nichts als ein Bluff, der nach dem Krieg entstand und genährt wurde. Mit der Fälschung der Kriegsursachen und mit der Verschleierung der wahren Gründe versuchte die israelische Regierung, die Leute von dem Grundsatz der Teilannexion oder vollständigen Annexion von Gebieten zu überzeugen “ (Le Monde, 3. Juni 1972) Und der General und spätere israelische Regierungschef Itzhak Rabin erklärte: „Ich glaube nicht, dass Nasser Krieg wollte. Seine Feldzüge, die er am 14. Mai auf dem Sinai unternahm, hätten nicht ausgereicht, um eine Offensive gegen Israel zu starten.“ (Le Monde, 29. Februar 1968)
Dann behauptet Kuhn, dass es ein Segen für die Muslime sei, dass die Heiligen Stätten unter sicherer israelischer Kontrolle seien und sie dort ungestört beten könnten. Hat er noch nichts davon gehört, dass ständig Siedler und strenggläubige Juden auf dem Tempelberg provozieren, in die Al Aksa- Moschee eindringen und die dort betenden Muslime bedrängen? Im Juli gab es bei diesen Auseinandersetzungen sogar Tote und Verletzte. Im Jahr 2000 unternahm der damalige israelische Regierungschef Ariel Sharon eine provozierenden „Spaziergang“ auf den Tempelberg, der die zweite Intifada auslöste. Und schließlich: Strenggläubige jüdische Kreise kämpfen seit langem dafür, dass die Heiligen Stätten der Muslime abgerissen werden und an dieser Stelle der dritte jüdische Tempel gebaut wird.
Kuhn geht dann des längeren auf die Position der Hamas ein, was völlig überflüssig ist, denn deren Position ist seit langem bekannt. Dass sie Trumps Vorgehen ablehnt, ist nun wirklich nicht überrasachend, wobei Leute wie Kuhn nie darauf eingehen, (wohl aus Angst, dass sie das Objekt ihrer Dämonisierung verlieren könnten), dass die Hamas sich längst zur Zweistaaten-Lösung bekennt – also der Schaffung eines palästinensischen Staates aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt. Die einzige Bedingung, die sie daran knüpft, ist die Abhaltung eines Referendums, das heißt die Zustimmung der Palästinenser.
Viel aufschlussreicher ist, dass Kuhn mit keinem Wort auf die völkerrechtliche Situation der Stadt eingeht. Die Behauptung, dass der im UN-Teilungsbeschluss vorgesehene Sonderstatus für die Stadt durch den jordanischen Einmarsch zerstört worden sei, ist unsinnig. Denn die Israelis hatten ja schon vor dem Eingreifen der Jordanier weite Teile der Stadt erobert. Außerdem hatte die zionistische Führung unter Ben Gurion den Teilungsplan wegen der arabischen Ablehnung längst für nichtig erklärt, abgesehen von der Klausel, die die Legalität des jüdischen Staates in Palästina anerkannte. Angesichts der arabischen Ablehnung würden Israels „Grenzen durch Gewalt entschieden, nicht durch die Teilungsresolution“, erklärte Ben Gurion.
Die völkerrechtliche Lage der Stadt stellt sich so dar: Einer Besatzungsmacht ist die Annexion besetzten Territoriums – also bisher Ost-Jerusalem und die Golan-Höhen – nach Artikel 2.3 und 2.4 der UN-Charta verboten. Im Völkerrecht hat sich zudem die nach einem amerikanischen Außenminister benannte Stimson-Doktrin durchgesetzt, die den Erwerb fremden Territoriums durch militärische Eroberung für null und nichtig erklärt. So machte die UN-Resolution 298 vom 25. September 1971 mit aller Deutlichkeit klar, dass „alle legislativen und administrativen Aktivitäten Israels, um den Status von Jerusalem zu verändern, einschließlich von Land und Eigentum, der Übersiedlung der Bevölkerung und dem Erlass von Gesetzen zur Einverleibung besetzten Gebietes, vollkommen unwirksam sind und den Status nicht verändern können.“
In diesem Sinne hat sich jetzt auch der Völkerrechtler Professor Stefan Talmon von der Bonner Universität geäußert. Er sagte in einem Interview mit SPIEGEL-online: „Präsident Trump verstößt zum einen gegen die UNO-Resolution zum Status von Ost-Jerusalem. Und er verstößt zum anderen gegen das Völkergewohnheitsrecht. Seit 1945 ist Konsens, dass ein Gebiet, das gewaltsam erobert wurde, nicht annektiert werden darf. Israel hat Ost-Jerusalem 1967 erobert und 1980 annektiert. Indem der US-Präsident diese Schritte anerkennt, kündigt er diesen Konsens auf.“
Auf das Argument, dass Trump ja durchaus zugestanden habe, dass der finale Status der Stadt und die Grenzen der israelischen Souveränität über Jerusalem in einem zukünftigen Abkommen geklärt werden sollten, antwortete der Völkerrechtler: „Das ändert nichts daran, dass Präsident Trump Tatsachen anerkennt, die Israel völkerrechtswidrig geschaffen hat. Israel definiert seit 1980 ganz Jerusalem als seine Hauptstadt, das schließt Ost-Jerusalem mit ein. Im Jahr 2000 hat Israel jede Änderung dieses Zustandes an sehr hohe Zustimmungserfordernisse geknüpft, was die Rückgabe Ost-Jerusalems ohnehin unwahrscheinlich macht. Die USA übernehmen jetzt diese Position. Warum sollte Israels Regierung also bei zukünftigen Verhandlungen mit den Palästinensern ihre Haltung ändern, wenn sie die USA auf ihrer Seite haben?
Und auf das Argument, dass Trump ja schließlich nur Fakten anerkenne, die seit langem beständen – eben, dass Israels Regierung und Parlament seit langem in Jerusalem säßen, antwortete Talmon: „Das ist ein ganz schwaches Argument. Fakten schaffen kein Recht. Man stelle sich vor, die USA hätten 1960 die sowjetische und polnische Souveränität über die deutschen Ostgebiete anerkannt. So etwas müssen Verträge regeln, so wie das 1990 im Zwei-Plus-Vier-Vertrag auch passiert ist. Deutschland hat seine Gebietsansprüche erst dann endgültig aufgegeben und im Gegenzug dafür die Wiedervereinigung erlangt.“
Und auf die Schlussfrage, ob Israel als souveräner Staat nicht das Recht habe, selbst über seine Hauptstadt zu bestimmen, sagt der Völkerrechtler: „Ein Staat kann nur über das Gebiet entscheiden, das ihm völkerrechtlich zusteht. Und Ost-Jerusalem steht Israel völkerrechtlich nicht zu. Deutschland kann auch nicht Straßburg zu seiner Hauptstadt erklären.“ Da helfe auch die Berufung auf die Jahrtausende alte jüdische Geschichte Jerusalems nicht. Völkerrechtlich sei das irrelevant. Kleinasien hätte einmal den Griechen gehört. Und was würde Trump wohl sagen, wenn amerikanische Ureinwohner ihren Anspruch auf Washington geltend machen würden?
Es ist schon paradox, dass ausgerechnet ein Politiker der Grünen, einer Partei also, die neben der Umwelt vor allem auch die Menschen- und Bürgerrechte in ihr Programm geschrieben hat (und zu den Menschenrechten gehört auch das Völkerrecht), von all dem nichts wissen will und historisch zu einer abenteuerlichen Beweisführung greift, um Israels Unrechtspolitik und Trumps völkerrechtswidrigen Schritt zu rechtfertigen.