Wir werden in Berufung gehen: Deutsches Gericht weist Bemühungen von Palästina-Aktivisten ab, das Anti-BDS-Gesetz zu kippen

Nahostpolitik

Von Hebh Jamal, 09.10.2021

Der Bundestag 3 für Palästina fordert das deutsche Anti-BDS-Gesetz vor Gericht an. (Bild: Mit freundlicher Genehmigung von B3 for Palestine)

Am Donnerstag, den 7. Oktober, fand vor dem Berliner Verwaltungsgericht eine Anhörung zur Klage der palästinensisch-jüdisch-deutschen Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) statt, die den Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages anfechten will.

Am 17. Mai 2019 hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit den Antrag “Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen” (PDF) verabschiedet, der die Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsbewegung als “antisemitisch” verurteilt und fordert, dass staatliche Stellen und Kommunen Organisationen, die sich für BDS einsetzen, weder finanziell unterstützen noch öffentlichen Raum oder irgendeine Form der Zusammenarbeit gewähren dürfen.

Judith Bernstein, Amir Ali und Christoph Glanz, die Kläger von BT3P, wollen den Bundestag vor Gericht anfechten, um den Anti-BDS-Beschluss aufzuheben.

In einer am Freitag veröffentlichten Presseerklärung machte BT3P dem Gericht gegenüber deutlich, dass ihre Menschenrechtsarbeit für die Palästinenserinnen und Palästinenser “nicht vom Bundestag als antisemitisch diffamiert werden darf.”

“Der Einsatz für gleiche Rechte für alle Menschen”, so BT3P, “kann nicht antisemitisch sein…“

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