Von Evelyn Hecht- Galinski, 07.03.2018
Man glaubt es kaum, da gab es einmal ein Schmähgedicht eines selbsternannten Satirikers, der im großen Maße von intellektuellen Kreisen in Deutschland bejubelt wurde, weil er es wagte, den selbstbeschwörten „Dämonen“ Erdoğan, mit Schimpfwörtern der schlimmsten Art zu diffamieren.
Es ging eine unglaubliche mediale Solidarität mit diesem „Satiriker“ durchs Land – abgesehen von ein paar aufrechten, echten Satirikern und Kabarettisten, die sich weigerten, mit dieser Art von „Satire“ konform zu gehen.
Das „Neo Magazin Royale“ – alles andere als königlich – hat sich mit dieser Art von Satire völlig diskreditiert. Als die deutsche Bundesregierung damals ein Ermittlungsverfahren zugelassen hatte, dass wenig später eingestellt wurde, ging ein Raunen durch das Land: wie konnte sie nur?
Einen Satiriker so im Regen stehen zu lassen, der doch nur „harmlose“ Satire verbreitet.
Glücklicherweise geht das zivilrechtliche Verfahren bis heute weiter. Allerdings fühlt sich der Satiriker in der „Erdoğan-Affäre“ im Stich gelassen. Tatsächlich ist es keine Erdoğan-, sondern eine „Böhmermann-Affäre“.
Denn dieses bewusst verletzende Gedicht überschreitet den Anstand und das Recht auf Menschenwürde, was jedem Menschen, auch dem türkischen Präsidenten, zugestanden werden sollte.
Und wenn sich Böhmermann nun sogar als Kämpfer für die Meinungsfreiheit berufen will und dies zugleich Erdoğan abspricht, dann ist das erträgliche Maß längst überschritten.
Stellen wir uns doch einmal vor, dasselbe Gedicht hätte Böhmermann über den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu verfasst oder über den Präsidenten des Zentralrats der Juden. Sofort hätte Böhmermann wegen antisemitischer Volksverhetzung vor Gericht gestanden und einen „kurzen Prozess“ bekommen…
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