Palästina-Berichterstattung: Zu den vermehrten Fehlmeldungen durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Nahostpolitik

In der jüngsten Vergangenheit kam es mit Blick auf die Palästina-Berichterstattung vermehrt zu Fehlmeldungen. Die betrifft auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, von denen wir in besonderem Maße erwarten, dass sie durch korrekte Recherche und präzise Berichterstattung ihren Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten.

Auffallend sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Verkennung anerkannter Fakten, die fehlende Kontextualisierung des Kräfteungleichgewichtes, die fehlende Unschuldsvermutung, ein unausgewogenes Quellenverhältnis und die mangelnde Wahrung journalistischer Objektivität.

Die Kommunikation falscher Tatsachen und sog. Halbwahrheiten berühren nicht nur palästinensische, sondern auch deutsche Interessen, die mit dem gegenwärtigen Stillstand der Friedensbemühungen nicht vereinbar sind.

Botschafterin Dr. Daibes erklärt hierzu:

„Wir begrüßen die Berichterstattung über Palästina, besonders in diesen Zeiten des politischen Stillstandes. Dies gibt mir Anlass all jenen für ihre Wortmeldungen zu danken, die uns ihre Verbundenheit zu Palästina zeigen und überdies alle anderen ausdrücklich zu ermutigen, Palästina ihre stärkere Beachtung zu schenken. 

Leider mussten wir zuletzt mehr und mehr Vorfällen unsere Aufmerksamkeit widmen, um Korrekturen irreführender Nachrichtenmeldungen anzustoßen. Ein sensibler Umgang mit historischen und juristischen Sachlagen, und dies hat insbesondere Geltung mit Blick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ist für die Berichterstattung über Palästina und Israel von höchster Bedeutung. Denn Verzerrungen der rechtlichen und politischen Realität durch die Medien beeinflussen die Sicht auf den Konflikt. 

Fehlinformationen führen zur unterbewussten Einflussnahme auf das Verständnis von Grundbegriffen des Konfliktes. BürgerInnen werden in der grundlegenden Auffassung, was faktisch wahr und was falsch ist, irritiert. Die Rechtslage gem. Völkerrecht gibt klare Vorgaben und beinhaltet Regelungen, die für uns und alle rechtsstaatlich geprägten Staaten der Welt Gültigkeit haben. National und international gilt es heute vielleicht mehr denn je, sich sensibel und auf der Basis von Fakten an der öffentlichen Diskussion zu beteiligen. Leider wurde diesem Grundsatz in der Vergangenheit zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet.“

Aus diesem Grund möchten wir hier zwei Beispiele aufgreifen, in denen die Palästinensische Mission Handlungsanlass sah, an eine fakten- und tatsachenbasierte Berichterstattung zu erinnern…

Der komplette Beitrag mit weiterführenden Informationen unter

http://palaestina.org/index.php?id=160&tx_ttnews%5Btt_news%5D=643&cHash=81dbd219dd9e8adfac2e7d303d1f3582