Eine Aufgezwungene Ukraine-Liebe0 (0)
Von Evelyn Hecht-Galinski, 01.11.2022 Durch die Verschärfung des Strafrechts für „Volksverhetzung“, wurde bei Nacht und Nebel dem Paragrafen 130 ein Absatz 5 hinzugefügt und durch den Deutschen Bundestag gepeitscht, der – wie es scheint – hauptsächlich dazu dienen soll, die Leugnung und Verharmlosung von „russischen“ Kriegsverbrechen in der Ukraine unter Strafe zu stellen. Damit ist […]
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