Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass die Münchner Anti-BDS-Politik rechtswidrig ist

Nahostpolitik

Zitat: Wenn der Zentralratspräsident der Juden Schuster als Antwort auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen einen laut Gericht rechtswidrigen Beschluss des Münchner Stadtrats beschloss, der gegen die Meinungsfreiheit verstößt und  bundesweit wirksam ist, nichts anderes einfällt, als Bund und Länder aufzufordern, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, um Kommunen eine Handhabe gegen BDS-Veranstaltungen zu geben, dann beweist das erneut, dass der Zentralrat und sein Präsident, immerhin eine Organisation des Öffentlichen Rechts, also mithilfe massiver Steuergelder unterstützt, genauso wie der Antisemitismusbeauftragte, dass sie nicht als deutsche Vertreter agieren , sondern an erster Stelle die Interessen eines gegen das Völkerrecht verstoßenden Staats vertreten.

Nein das oben erwähnte Urteil ist kein „Rückschlag im Kampf gegen den Antisemitismus“, sondern ein Fortschritt im Kampf für ein Ende der illegalen Besatzung Palästinas. Wenn Schuster und der Münchner OB Reiter fast im Chor die „Boykott, Disinvestment, Sanktionen“ BDS-Kampagne in die antisemitische Ecke rücken, so ist das nicht nur falsch, sondern im höchsten Maß gefährlich für die Demokratie. Die Meinungsfreiheit ist wie die Pressefreiheit ein hohes Gut und bedarf jedes Schutzes. Nicht die BDS-Bewegung ist antisemitisch, sondern es sind diejenigen, die u.an auch jüdischen Menschen die Kritik am „jüdischen Staat“ verbieten wollen. Israelboykott ist das adäquate Mittel, dass gegen das Besatzungsregime eingesetzt werden muss.

Evelyn Hecht-Galinski

Beitrag von Adri Nieuwhof, 25.01.2022

Ein Plakat auf einer beleuchteten Tafel in einer abgedunkelten Straße

Die Wiener Stadtverwaltung verklagt einen Aktivisten wegen eines Facebook-Posts, der dieses Foto enthielt, das die israelische Apartheidpolitik kritisiert.

In einem Sieg für die politische Freiheit entschied ein deutsches Bundesverwaltungsgericht, dass die Weigerung der Stadt München, einen öffentlichen Veranstaltungsort für eine Debatte über die Anti-BDS-Resolution der Stadt zur Verfügung zu stellen, verfassungswidrig war.

Die Politik der Stadt verstößt gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung”, urteilte das Gericht.

Die Entscheidung ist eine Ohrfeige für den Münchner Stadtrat, der 2017 eine Resolution verabschiedete, die Unterstützern von BDS – der Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionskampagne für die Rechte der Palästinenser – öffentliche Mittel oder Räumlichkeiten verwehrt.

Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die freie Meinungsäußerung in ganz Deutschland, wo Menschen wegen ihrer Unterstützung für die Rechte der Palästinenser regelmäßig Repressionen und Verleumdungen seitens der Behörden ausgesetzt sind.

Im benachbarten Österreich verklagt die Wiener Stadtregierung ein Mitglied von BDS Austria wegen eines Facebook-Posts, in dem die israelische Apartheid kritisiert wurde, wegen “Verleumdung”.
München hat das Gesetz gebrochen…

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