IStGH begründet Zuständigkeit und macht den Weg für Ermittlungen zu israelischen Kriegsverbrechen und Gräueltaten frei

Nahostpolitik

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat entschieden, Verfahren zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten zu eröffnen. Sowohl die Westbank mit Ost-Jerusalem als auch der Gaza-Streifen fallen unter seine Gerichtsbarkeit. Das haben die Richter der Vorprüfkammer nach sechsjährigen Beratungen nun festgestellt.

Mit diesem Urteil machen sie den Weg für Ermittlungsverfahren zu israelischen Kriegsverbrechen und Gräueltaten frei. In ihrer Begründung zur Zuständigkeit heißt es, dass Palästina als Vertragsstaat (gem. dem Römischen Statut) auch entsprechend dem „Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung“ behandelt werden muss.

Stimmen zur Entscheidung des IStGH

In einer offiziellen Erklärung begrüßte der Staat Palästina diese Entscheidung und bekräftigte als Mitgliedsstaat des Römischen Statuts seine Unterstützung für die Unabhängigkeit des IStGH. Diese  Entscheidung dient „der Gerechtigkeit der Opfer und erhöht die Friedenschancen. Das Streben nach Rechenschaftspflicht ist ein Eckpfeiler des dauerhaften Friedens, den Palästina anstrebt. Verbrechen und Straflosigkeit, die durch mangelnde Rechenschaftspflicht verankert und gefördert wurden, haben die Wunden dieses Konfliktes nur noch weiter vertieft und das Leid des palästinensischen Volkes verstärkt. Das endet jetzt, weil die Verantwortlichkeit zum Greifen nah ist,“ so der Wortlaut in der Erklärung.

Und mit Blick auf Staaten, die bereits die Entscheidung der Vorprüfkammer kritisiert haben heißt es, dass kein anderer Mitgliedstaat das Recht habe, über Palästinas Staatlichkeit zu entscheiden. „Solche Versuche, die palästinensische Staatlichkeit zu untergraben, sie zu verringern oder verleugnen, können nur als das Ergebnis einer Position verstanden werden, die eine dauerhafte Kolonisierung Palästinas akzeptiert und dem palästinensischen Volk sein unveräußerliches Recht auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit verweigert. Der Staat Palästina ist eine rechtliche und politische Tatsache, die weder ignoriert noch geleugnet werden kann.“

Sowohl der Ministerpräsident Palästinas als auch der Außenminister begrüßten die Entscheidung der Vorprüfkammer. Ministerpräsident Dr. Mohammad Shtayyeh sprach von  „einem Sieg für die Gerechtigkeit, Menschlichkeit und Freiheit“ und „Wiedergutmachung für die Opfer der israelischen Kriegsverbrechen und ihre Familien.“ Wörtlich sagte er, dass dies „eine Botschaft an die Täter der Verbrechen ist und dass ihre Verbrechen keiner Verjährung unterliegen und dass sie nicht ungestraft bleiben.“ Er sprach sich dafür aus, die Verfahren aufgrund der vorliegenden Akten zu beschleunigen, darunter die israelischen Verbrechen während der drei Gaza-Kriege, zu den politischen Gefangenen in israelischer Haft und dem Siedlungsbau.

Auch Palästinas Außenminister Dr. Riad al-Malki begrüßte die Entscheidung aus Den Haag. Er sprach von einem „historischen Tag für das Prinzip der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“ und sagte, diese Entscheidung „öffne die Tür für das Streben nach strafrechtlicher Verantwortlichkeit unter dem Mandat des IStGH für die ungeheuren Verbrechen, die gegen das palästinensische Volk begangen wurden und werden.“ Auch sende diese Entscheidung des IStGH eine klare Botschaft an die Täter dieser abscheulichen Verbrechen und ihre Komplizen, dass sie nicht unerreichbar und ihre Verbrechen nicht ungestraft bleiben, so Malki. In seiner Erklärung betonte er Palästinas Bereitschaft, bei der zeitnah beginnenden Untersuchung mit dem Staatsanwalt und dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten und ihn zu unterstützen…

Der komplette Beitrag einschl. Hintergrund der Entscheidung des IStGH unter

http://palaestina.org/index.php?id=160&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1050&cHash=e3715060d912468b605761000a40aee3

Erklärung des IStGH: ICC Pre-Trial Chamber I issues its decision on the Prosecutor’s request related to territorial jurisdiction over Palestine

https://www.icc-cpi.int/Pages/item.aspx?name=pr1566